Mittelstandsnachrichten

Monatsrückblick September 2022

Im September erreichte die hiesige Inflation zum ersten Mal seit Einführung der Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) vor über 20 Jahren einen zweistelligen Wert. Durch den Wegfall der staatlichen Sommer-Hilfsmaßnahmen für öffentliche Verkehrsmittel und Kraftstoffe wurde eine Steigerung zwar erwartet, diese fiel mit einer Preissteigerung im September von +10,9% gegenüber dem Vorjahr allerdings stärker aus als zunächst erwartet. Im August konnte noch eine Inflation von +8,8% gegenüber dem Vorjahreszeitraum in Deutschland festgestellt werden.

Dieses Szenario stellt nun auch die Europäische Zentralbank („EZB“) vor eine größere Herausforderung sich erfolgreich gegen die weiter steigenden Preise zu stemmen, nachdem die EZB im September bereits einen, seit bestehen des Euros, historischen Anstieg ihres Hauptrefinanzierungsgeschäfts (dem „Leitzins“) um 75 Basispunkte auf nun insgesamt 125 Basispunkte bekanntgegeben hat. Die gesteigerte Inflation in Deutschland erhöht nun zusätzlich das Risiko, die durch eine Expertenumfrage ermittelte Medianschätzung zur Steigerung der Preise im gesamten Euroraum in Höhe von +9,7%, noch zu Überschreiten. Die Präsidentin der Europäischen Zentralbank, Frau Lagarde, und der gesamte EZB-Rat werden, wie auf der Pressekonferenz der EZB bereits angekündigt, die aktuelle Situation genau beobachten und stehen bereits für weitere Zinserhöhungen in den Startlöchern - die derzeitige Inflationsentwicklung und dessen Implikationen stützt eine solche Entscheidung auch weiterhin. Die nächste Entscheidung und Äußerung seitens der EZB ist für den 27. Oktober 2022 angedacht.

Während in Deutschland mit „steigenden“ Preisen zu kämpfen ist, haben sich die meisten Anlageklassen im September weiter „verbilligt“. Während Anleger in den Aktienmärkten teils zweistellige Verluste im Monat September hinnehmen mussten, ging der Kelch sinkender Kurse auch an den Anlegern der gängigen Segmente des Anleihemarktes nicht vorbei.

 

Das gestiegene Zinsniveau machte Anlagen in niedriger verzinste Anleihen des „Investment Grade“ Sektors, also den Unternehmen mit besserer Bonitätsbeurteilung einer Ratingagentur, zusehends unattraktiver. Auch die meist höher verzinsten Anleihen aus dem „High Yield“-Segment mussten, wie bereits im August gesehen, stärkere Verluste hinnehmen. Darüber hinaus  konnte aufgrund der geldpolitischen Maßnahmen ein weiterer Renditeanstieg bei den Anleihen des deutschen Staates unterschiedlicher Laufzeiten und Kupons, zusammengefasst im Deutschen Rentenindex „REXP“, beobachtet werden. Das Segment der Mittelstandsanleihen konnte sich von dieser Marktentwicklung nicht vollends freisprechen und blieb ebenfalls von einer negativen Entwicklung nicht gänzlich verschont, allerdings konnte diese Entwicklung im Vergleich zu den oben genannten Anlageklassen im Monat September besser kompensiert werden. Daher zeigte sich der Markt für mittelständische Anleihe auch im September wieder robuster. Während sich die Preise innerhalb des ablaufenden Monats in den gängigen Anleihesegmenten zwischen -3,4% und -3,7% reduzierten, konnte der Deutsche Mittelstandsanleihen FONDS die Verluste im Monat September, per 28.09.2022 auf -1,6% beschränken1.

Über die KFM Deutsche Mittelstand AG

Die KFM Deutsche Mittelstand AG mit Sitz in Düsseldorf ist Experte für Mittelstandsanleihen und Initiator des Deutschen Mittelstandanleihen FONDS (WKN A1W5T2) sowie des europäischen Mittelstandsanleihen FONDS (WKN A2PF0P). Die KFM Deutsche Mittelstand AG wurde beim Großen Preis des Mittelstandes 2016 als Preisträger für das Analyseverfahren KFM-Scoring ausgezeichnet. Für ihre anlegergerechte Transparenz- und Informationspolitik wurde die KFM Deutsche Mittelstand AG im September 2022 von Rödl & Partner zum dritten Mal in Folge mit dem Transparenten Bullen ausgezeichnet.

Hinweise zur Beachtung

Diese Veröffentlichung der KFM Deutsche Mittelstand AG stellt weder ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots noch einen Rat oder eine persönliche Empfehlung bezüglich des Haltens, des Erwerbs oder der Veräußerung eines Finanzinstruments dar. Sie unterliegt keinen gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Anlageempfehlungen und Anlagestrategieempfehlungen und unterliegt keinem Handelsverbot vor Veröffentlichung von Anlageempfehlungen und Anlagestrategieempfehlungen. Vielmehr dient die Veröffentlichung allein der Orientierung und Darstellung von möglichen geschäftlichen Aktivitäten. Sie stellt auch keine allumfassende Information sicher. Weitere Ausführungen zu dem oben beschriebenen Fonds finden Sie in dem aktuellen Verkaufsprospekt mit Verwaltungsreglement, den aktuellen Jahres- und Halbjahresberichten sowie den wesentlichen Anlegerinformationen (wAI) (Verkaufsunterlagen). Die KFM Deutsche Mittelstand AG empfiehlt, sich vor Abschluss eines in dieser Ausarbeitung dargestellten Geschäfts kunden- und produktgerecht beraten zu lassen. Wichtiger Hinweis: Wertpapiergeschäfte sind mit Risiken, insbesondere dem Risiko eines Totalverlusts des eingesetzten Kapitals, verbunden. Sie sollten sich deshalb vor jeder Anlageentscheidung eingehend persönlich unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Vermögens- und Anlagesituation beraten lassen und Ihre Anlageentscheidung nicht allein auf diese Veröffentlichung stützen. Die Inhalte dieser Pressemitteilung stellen keine Handlungsempfehlung dar, sondern dienen der werblichen Darstellung. Sie ersetzen weder die individuelle Anlageberatung durch eine Bank noch die Beurteilung der individuellen Verhältnisse durch einen Steuerberater. Der Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der aktuellen Verkaufsunterlagen, die kostenlos und in deutscher Sprache auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft IPConcept (Luxemburg) S.A. (www.ipconcept.com; Rubrik: Fondsübersicht) sowie unter www.deutscher-mittelstandsanleihen-fonds.de und am Sitz der Verwaltungsgesellschaft 4, rue Thomas Edison, L-1445 Strassen, Luxembourg, der Verwahrstelle sowie bei der Zahlstelle und Kontakt- und Informationsstellen auch kostenlos in Papierfassung erhältlich sind. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte in deutscher Sprache erhalten Anleger oder potenzielle Anleger unter www.ipconcept.com/ip/de/anlegerinformation.html. Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb der Anteile ihrer Organismen für gemeinsame Anlagen getroffen hat, gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU aufzuheben. Die Betrachtung einer etwaigen steuerlichen Behandlung ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Die Anlageberatung und Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 und 4 WpIG) bieten wir Ihnen ausschließlich als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 3 Abs. 2 WpIG für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an. Die NFS ist ein Wertpapierinstitut gem. § 2 Abs. 1 WpIG und verfügt über die erforderlichen Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen gelten die Informationen über die Berücksichtigung von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und von Nachhaltigkeitsrisiken der NFS Netfonds Financial Service GmbH. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage im Impressum und unter www.nfs-netfonds.de. Diese Pressemitteilung wurde mit Sorgfalt entworfen und hergestellt, dennoch übernimmt die Gesellschaft keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit. Die KFM Deutsche Mittelstand AG ist nicht verpflichtet, dieses Dokument abzuändern, zu ergänzen oder auf den neuesten Stand zu bringen oder die Empfänger in anderer Weise darüber zu informieren, wenn sich die in diesem Dokument enthaltenen Informationen, Aussagen, Einschätzungen, Empfehlungen und Prognosen verändern oder später als falsch, unvollständig oder irreführend erwiesen haben sollten. Stand aller Informationen, Darstellungen und Erläuterungen ist September 2022, soweit nicht anders angegeben.

 

  1.  Berechnung   der   Wertentwicklung   nach   BVI-Methode.   Die   Bruttowertentwicklung berücksichtigt die auf Fondsebene anfallenden Kosten (z. B. Verwaltungsvergütung), ohne die auf  Anlegerebene  ggf.  anfallenden  Kosten  (z.B.  Ausgabeaufschlag  oder  Depotkosten) einzubeziehen. Solche individuellen Kosten auf Anlegerebene würden sich bei Berücksichtigung negativ  auf  die  Wertentwicklung  auswirken.  In  der  Nettowertentwicklung  wird  der  derzeit gültige   Ausgabeaufschlag   im   ersten   Betrachtungszeitraum   berücksichtigt.   Typisierte Modellrechnung (netto): Ein Anleger möchte für 1.000,– EUR Anteile erwerben. Bei einem max. Ausgabeaufschlag von 1,00 % muss er dafür einmalig bei Kauf 10.00 EUR aufwenden bzw. es steht nur ein Betrag von 990.00 EUR zur Anlage zur Verfügung. Zusätzlich können Depotkosten anfallen, die die Wertentwicklung mindern. Die Depotkosten ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis  Ihrer  Bank.  Wertentwicklungen in  der  Vergangenheit  sind  kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung.

 

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